Förderprogramm SolarPLUS

Photovoltaik-Anlage wird aufgebaut.

Am 1. September 2022 startete das Förderprogramm SolarPLUS. Das Programm ist eine Maßnahme des Masterplans Solarcity. Am 10. Februar 2023 wurde es um das Fördermodul E – Steckersolargeräte (auch bekannt als Balkonkraftwerke) erweitert und seit dem 2.10.2023 können auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum und Pächterinnen und Pächter von Gärten eine Förderung für ein Steckersolargerät beantragen.

Das Programm wird von der IBB Business Team GmbH umgesetzt. Detaillierte Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter IBB Business Team GmbH – SolarPLUS.

Mit dem Masterplan Solarcity , der am 10. März 2020 vom Berliner Senat beschlossen wurde, soll der Solarausbau in Berlin vorangebracht werden. Ziel ist es, so schnell wie möglich einen Anteil von mindestens 25 Prozent Solarstrom an der Bruttostromerzeugung zu erreichen.

Die Dächer und Fassaden von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin sollen genutzt werden, um Photovoltaik (PV) zu installieren. Insbesondere sollen Dächer von Mehrfamilienhäusern verstärkt für PV-Mieterstromprojekte genutzt werden. Darüber hinaus soll mehr Strom mit Steckersolargeräten für den eigenen Bedarf erzeugt werden.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erhalten neben den positiven Klimaschutzeffekten einen zusätzlichen Anreiz, neue Photovoltaikanlagen zu bauen. Eine finanzielle Unterstützung in Form dieser Förderung wird unabhängig von der Pflicht nach dem Solargesetz Berlin gewährt.

Das Land Berlin nutzt mit SolarPLUS die Spielräume, die über die Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hinaus be-stehen.

Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Solarenergie finden Sie im Webportal Solarwende Berlin. Beim SolarZentrum Berlin erhalten Sie außerdem eine kostenfreie Erstberatung zur Umsetzung eines Solarenergieprojekts.

  • Richtlinie SolarPLUS Stand 18.12.2023

    PDF-Dokument (304.4 kB)

Fragen und Antworten

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Anträge sind ausschließlich elektronisch über das Antragsportal der unter IBB Business Team GmbH – SolarPLUS zu stellen.

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen wurde, bevor von der IBB Businessteam bestätigt wurde, dass der Antrag eingegangen ist (Eingangsbestätigung). Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags zu verstehen, der den Kauf eines Speichersystems oder die Beauftragung mit der Installation beinhaltet. Auch eine bindende Willenserklärung des Antragstellers zum Vertragsschluss (z.B. Bestellung des Speichersystems oder Beauftragung eines Gutachtens) wird als Vorhabenbeginn gewertet. Aus der Eingangsbestätigung ergibt sich kein Anspruch auf eine Förderung. Das Vorhaben wird auf eigenes Risiko ausgeführt für den Fall, dass der Antrag nach Prüfung durch die IBB Business Team GmbH abgelehnt wird.

Wird rückwirkend bewilligt?

Grundsätzlich dürfen Sie mit dem PV-Vorhaben erst beginnen, wenn Sie eine Eingangsbestätigung für Ihren Antrag von der IBB Business Team erhalten haben.

Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich sowohl der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages, der der Ausführung zuzurechnen ist, als auch bereits die bindende Willenserklärung des Antragstellers zum Vertragsschluss zu werten. Dies bedeutet, dass Sie den Auftrag erst erteilen bzw. den Vertrag erst unterschreiben dürfen, wenn Sie die Eingangsbestätigung erhalten haben.

Eine Bewilligung eines Vorhabens, mit dem vor dem Antragseingang begonnen wurde, ist nicht möglich.

Was wird gefördert?

Modul A Gutachten – Studien – Konzepte – Beratung
A 1 Dachgutachten
A 2 Machbarkeitsstudien
A 3 Zähler- und Messkonzepte
A 4 Steuerberatungen
Modul B Hauselektrik
B 1 Messplätze
B 2 Zusammenlegung von Hausanschlüssen
Modul C Stromspeicher
C 1 Kauf
C 2 Pacht/Leasing
Modul D Sonderanlagen-Boni
D 1 Denkmalgerechte PV
D 2 Fassaden-PV
D 3 Gründach-PV
E Steckersolargeräte
E 1 Mietwohnungen
E 2 Selbstgenutztes Wohneigentum
E 3 Gärten

Wer kann die Förderung erhalten?

Je nach Fördermodul sind unterschiedliche Adressaten antragsberechtigt. Natürliche Personen (private Antragstellerinnen und Antragsteller) können Unternehmen bevollmächtigen, den Antrag für sie zu stellen.

Antragsberechtigt für die Module
A 1 Dachgutachten, A 2 Machbarkeitsstudien, A 3 Zähler- und Messkonzepte, B 2 Zusammenlegen von Hausanschlüssen und D 3 Gründach-PV
sind:
• Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesell-schaften, die Eigentümer:innen oder sonstige Verfügungsberechtigte selbstgenutzter oder vermieteter Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien sind (z.B. Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Gewerbegebäuden, Vereine)
• Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer zum Zweck der Errichtung einer Photovoltaikanlage pachten (Ein Nachweis dafür, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer zugestimmt hat, ist einzureichen.),
• Anstalten öffentlichen Rechts.

Antragsberechtigt für das Modul
A 4 Steuerberatungen
sind:
• Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern und
• Hausverwaltungen, die durch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von selbstgenutzten oder vermieteten Gebäuden bevollmächtigt sind

Antragsberechtigt für die Module
B 1 Messplätze, C Stromspeicher, D 1 Denkmalgerechte PV, D 2 Fassaden-PV
sind:
• Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Eigentümer:innen oder sonstige Verfügungsberechtigte selbstgenutzter oder vermieteter Gebäude sind (z. B. Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, oder Gewerbegebäuden, Vereine),
• Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer zum Zweck der Errichtung einer Photovoltaikanlage pachten (Ein Nachweis dafür, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer zugestimmt hat, ist einzureichen.),
• Anstalten öffentlichen Rechts.

Antragsberechtigt für das
Modul E 1 Steckersolargeräte Mietwohnungen
sind Mieterinnen und Mieter mit Erstwohnsitz in Berlin
Modul E 2 Selbstgenutztes Wohneigentum
Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums mit Erstwohnsitz in Berlin
Modul E 3 Gärten
Pächterinnen und Pächter von Gärten in Berlin

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung variiert nach Art des Antragstellenden und Fördermodul.

Kleine Unternehmen erhalten in der Regel Förderungen in folgender Höhe der förderfähigen Ausgaben:
  • kleine Unternehmen: 65%,
  • mittlere Unternehmen: 55%
  • große Unternehmen: 45%.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die einen Stromspeicher zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage installieren, erhalten einen Zuschuss von 300 Euro je Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität.

Für den Kauf eines Steckersolargerätes kann ein Zuschuss von maximal 500 Euro beantragt werden.

Die detaillierten Förderhöhe sind der Richtlinie unter Nr. 8.2. zu entnehmen.

Bei wem wird der Antrag gestellt?

Der Antrag ist elektronisch auf der Internetseite der IBB Business Team GmbH zu stellen: *IBB Business Team GmbH

Wie wird die Zuwendung bewilligt?

Die Antragstellerin oder der Antragsteller bekommt einen Zuwendungsbescheid, in dem die Zuwendungssumme und alle Bedingungen genannt sind.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Zuwendungsempfängerin bzw. der Zuwendungsempfänger reicht bei der IBB Business Team GmbH bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Projektes im elektronischen Antragssystem einen Verwendungsnachweis ein. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Außerdem fordert sie oder er die Auszahlung der Zuwendung an.
Die Zuwendung wird in einer Summe ausgezahlt, nachdem die IBB Business Team festgestellt hat, dass alle nötigen Unterlagen vollständig vorliegen.